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Gesellschaft

Krankgeschrieben trotz Kündigung: Deine Rechte und Optionen

Was passiert mit der Entgeltfortzahlung, wenn man krankgeschrieben wird, aber schon gekündigt hat? Hier klären wir Mythen und Fakten zu diesem Thema!

vonAnna Becker3. Juli 20262 Min Lesezeit

Krankgeschrieben zu sein, ist nie einfach. Besonders kompliziert wird es, wenn du schon gekündigt hast. Viele Menschen haben dazu Fragen und ständig kursieren Mythen über die Entgeltfortzahlung. Lass uns ein paar davon aufklären!

Mythos: Wenn ich gekündigt habe, bekomme ich kein Geld mehr.

Vielleicht denkst du, dass sobald die Kündigung ausgesprochen ist, jeglicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegfällt. Das ist nicht ganz richtig. Auch wenn du gekündigt hast, hast du weiterhin einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, solange du krankgeschrieben bist und die Voraussetzungen dafür erfüllst. Dein Arbeitgeber darf dir in dieser Zeit nicht einfach die Zahlung verweigern. Das bedeutet, du erhältst dein Gehalt, solange du die nötigen Nachweise erbringst.

Mythos: Die Kündigung stoppt die Lohnfortzahlung sofort.

Manche glauben, dass die Kündigung sofort zur Einstellung der Lohnfortzahlung führt. Aber das ist nicht so simpel. Wenn du während deiner Kündigungsfrist krank wirst, gilt es, bestimmte Fristen und Regelungen zu beachten. Die Entgeltfortzahlung kann in der Regel für die Dauer der Krankheitsphase fortgesetzt werden, auch wenn du nicht mehr im Unternehmen arbeitest. Beachte jedoch, dass du die Krankschreibung rechtzeitig deinem Arbeitgeber melden musst.

Mythos: Eine Kündigung während einer Krankheit ist illegal.

Hier wird oft von rechtlichen Grauzonen gesprochen. In Deutschland ist es nicht illegal, während einer Krankheit zu kündigen. Du hast als Arbeitnehmer das Recht, dein Arbeitsverhältnis zu beenden, auch wenn du krankgeschrieben bist. Aber Vorsicht: Es gibt bestimmte Regelungen im Kündigungsschutzgesetz, die bei der Kündigung während einer Krankheit eine Rolle spielen können. Es kann sein, dass die Kündigung unwirksam wird, wenn dir dein Arbeitgeber zu Unrecht kündigt, während du krankgeschrieben bist.

Mythos: Ich kann während meiner Kündigungsfrist nicht krank werden.

Das klingt wie ein böser Witz, ist aber eine weit verbreitete Annahme. Tatsächlich gibt es kein „Verbot“ für eine Krankmeldung während deiner Kündigungsfrist. Wenn du tatsächlich krank bist, musst du das auch melden. Deine Gesundheit hat Priorität! Es ist wichtig, dass du dich nicht unter Druck setzt, einfach zur Arbeit zu erscheinen, nur weil du gekündigt hast.

Mythos: Mein neuer Arbeitgeber muss für die Entgeltfortzahlung aufkommen.

Das wäre schön, ist aber nicht richtig. Wenn du nach einer Kündigung eine neue Stelle antrittst, bist du in der Regel nicht mehr bei deinem alten Arbeitgeber angestellt, wenn du krank bist. Das bedeutet, dass du auch keine Ansprüche auf die Entgeltfortzahlung von deinem neuen Arbeitgeber hast, solange du nicht aktiv dort arbeitest. Die Verantwortung liegt beim ehemaligen Arbeitgeber, solange du noch in der Kündigungsfrist bist und entsprechend krankgeschrieben bist.

Mythos: Ich kann den Arbeitgeber nicht auf die Entgeltfortzahlung ansprechen.

Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Du hast das Recht, deinen Arbeitgeber anzusprechen und klarzustellen, dass du während deiner Krankschreibung Anspruch auf die Entgeltfortzahlung hast. Manchmal kann es sein, dass sich Arbeitgeber darüber nicht im Klaren sind. Also, scheu dich nicht, deine Rechte aktiv einzufordern, vor allem wenn es um deine finanzielle Sicherheit geht.

In einer Zeit, in der Kündigungen und Krankheitsfälle immer häufiger vorkommen, ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und sich nicht von Mythen verunsichern zu lassen. Wenn du dir unsicher bist, kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen. So bist du auf der sicheren Seite und kannst dich ganz auf deine Genesung konzentrieren.

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